Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Kreistagsfraktion                                                          9.02.2008

Jens Marco Scherf

Carl-Wiesmann-Str. 11

63939 Wörth am Main

 

 

Herrn Landrat

Roland Schwing

 

 

Antrag

 

Verzicht auf gentechnisch veränderte Lebensmittel in den Landkreiseinrichtungen

Keine Agrogentechnik im Landkreis Miltenberg

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Schwing,

 

namens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Miltenberg

beantrage ich:

 

Der Kreistag möge beraten und beschließen:

 

1.    Der Landkreis Miltenberg verwendet keine gentechnisch veränderten Lebensmittel in seinen Einrichtungen (Landratsamt, Schulen, Eigenbetriebe usw.).

2.    Durch Gespräche und andere geeignete Maßnahmen sollen die Landwirte auf dem Gebiet des Landkreises Miltenberg für den Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gewonnen werden. Hierzu sollte auch Kontakt mit dem Bauernverband aufgenommen werden.

3.    Der Landkreis appelliert an die kreisangehörigen Gemeinden in gleicher Weise zu verfahren.

 

 

Hintergründe und Begründung:

 

Alle bayerischen Landkreise, die sich zur gentechnikfreien Zone erklären, befinden sich in bester Gesellschaft. In Europa bereiten sich bisher die Regionen Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Schleswig-Holstein, Aquitaine und Limuosin (Frankreich), das Baskenland (Spanien), Thrace-Rodopi (Griechenland), Toskana (Italien) und Wales (Großbritannien) darauf vor, ihre Landwirtschaft vor genmanipuliertem Saatgut zu schützen. Zuletzt ging in unserer Region der Landkreis Main-Spessart diesen Weg, sogar mit Unterstützung des bayerischen Staatsministers Sinner.

Wegen der konzernfreundlichen Gesetzgebung ist dieses Ziel nur in freiwillig abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen zu erreichen.

Das Gentechnikgesetz, mit dem die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Zulassung von genveränderten Organismen (GVO) umsetzt und ein Nebeneinander von ökologischen, konventionellen und gentechnisch veränderten Kulturen in Deutschland organisieren will, bringt für alle Landwirte - und natürlich für unser aller Grundlagen - erhebliche Risiken mit sich. Der Landkreis ist aufgefordert, den Mehrheitswillen der Verbraucher, 70 Prozent der Verbraucher lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab, zu unterstützen.

 

Gefahren für die Umwelt:

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im April 2007 die Verbreitung des gentechnisch veränderten Mais der Linie MON 810 in Deutschland untersagt.

Im Bescheid heißt es: … „Erst mit jüngsten Untersuchungen wurde deutlich, dass und in welchem Ausmaß das Bt-Toxin über die Pflanze in höhere Nahrungskettenglieder gelangt (Harwood et al. 2005, Molecular Ecology, 14, 2815-2823; Zwahlen & Andow 2005, Environmental Biosafty Research, 4, 113-117; Obrist et al. 2006, Ecological Entomology, 31. 143-154). Die Exposition von Nichtzielorganismen höherer Nahrungskettenglieder wie z.B. Prädatoren oder Parasitoiden mit dem Bt-Toxin ist damit belegt.“ Und weiter: … „Diese neuen und zusätzlichen Informationen, die Auswirkungen auf die Risikobewertung haben, bzw. diese Neubewertung der vorliegenden Informationen auf Grundlage neuer oder zusätzlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt.“

 

Folgen für ökologisch wirtschaftende Betriebe:

 

Für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe wird die Existenzgrundlage gefährdet, weil eine wilde Auskreuzung genmanipulierten Erbgutes auch nach Ansicht des Max-Planck-Instituts nicht verhindert werden kann und damit - trotz größter Anstrengungen der Betroffenen - die Richtlinien für den ökologischen Landbau nicht mehr eingehalten werden können.

 

Folgen für konventionelle Betriebe:

 

Aber auch für die konventionell wirtschaftenden Landwirte entsteht durch den von interessierten Konzernen geförderten Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ein massiver Kostendruck, der sie über kurz oder lang trotz der bei den meisten Landwirten vorhandenen Skepsis zur Verwendung von genmanipuliertem Saatgut drängen wird. Stellt sich dann nach Jahren heraus, dass tatsächlich wilde Auskreuzungen stattgefunden haben oder gar gesundheitlich negative Folgen durch die Verwendung von genmanipulierten Pflanzen festgestellt werden mussten, kommen auf diese Landwirte existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zu. Bisher hat sich noch keine Versicherung bereit erklärt, das Risiko Gentechnik in der Landwirtschaft zu versichern.

 

Verbraucherschutz:

 

95 Prozent aller Konsumentinnen und Konsumenten verlangen eine klare Kennzeichnung von Produkten, bei deren Herstellung Gentechnik mit im Spiel war. Diese Einstellung ist seit 15 Jahren nahezu konstant geblieben und zieht sich quer durch alle europäischen Länder.

 

Zwei wesentliche Argumente für eine gentechnikfreie Zone seien hier nochmals genannt:

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Jens Marco Scherf

Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN