Bündnis
90/DIE GRÜNEN, Kreistagsfraktion
9.02.2008
Jens Marco
Scherf
Carl-Wiesmann-Str.
11
63939 Wörth
am Main
Herrn
Landrat
Roland
Schwing
Antrag
Verzicht auf gentechnisch veränderte Lebensmittel in
den Landkreiseinrichtungen
Keine Agrogentechnik im Landkreis Miltenberg
Sehr geehrter Herr Landrat Schwing,
namens der Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN im Kreistag Miltenberg
beantrage ich:
Der Kreistag möge beraten
und beschließen:
1.
Der Landkreis Miltenberg
verwendet keine gentechnisch veränderten Lebensmittel in seinen Einrichtungen
(Landratsamt, Schulen, Eigenbetriebe usw.).
2.
Durch Gespräche und
andere geeignete Maßnahmen sollen die Landwirte auf dem Gebiet des Landkreises
Miltenberg für den Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
gewonnen werden. Hierzu sollte auch Kontakt mit dem Bauernverband aufgenommen
werden.
3. Der Landkreis appelliert an die kreisangehörigen
Gemeinden in gleicher Weise zu verfahren.
Hintergründe und Begründung:
Alle bayerischen Landkreise,
die sich zur gentechnikfreien Zone erklären, befinden sich in bester
Gesellschaft. In Europa bereiten sich bisher die Regionen Oberösterreich,
Salzburg, Kärnten, Schleswig-Holstein, Aquitaine und Limuosin (Frankreich), das
Baskenland (Spanien), Thrace-Rodopi (Griechenland), Toskana (Italien) und Wales
(Großbritannien) darauf vor, ihre Landwirtschaft vor genmanipuliertem Saatgut
zu schützen. Zuletzt ging in unserer Region der Landkreis Main-Spessart diesen
Weg, sogar mit Unterstützung des bayerischen Staatsministers Sinner.
Wegen der
konzernfreundlichen Gesetzgebung ist dieses Ziel nur in freiwillig
abgeschlossenen privatrechtlichen Verträgen zu erreichen.
Das Gentechnikgesetz, mit
dem die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Zulassung von genveränderten
Organismen (GVO) umsetzt und ein Nebeneinander von ökologischen,
konventionellen und gentechnisch veränderten Kulturen in Deutschland
organisieren will, bringt für alle Landwirte - und natürlich für unser aller
Grundlagen - erhebliche Risiken mit sich. Der Landkreis ist aufgefordert, den
Mehrheitswillen der Verbraucher, 70 Prozent der Verbraucher lehnen gentechnisch
veränderte Lebensmittel ab, zu unterstützen.
Gefahren für die Umwelt:
Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im April 2007 die Verbreitung
des gentechnisch veränderten Mais der Linie MON 810 in Deutschland untersagt.
Im Bescheid heißt es: …
„Erst mit jüngsten Untersuchungen wurde deutlich, dass und in welchem Ausmaß
das Bt-Toxin über die Pflanze in höhere Nahrungskettenglieder gelangt (Harwood
et al. 2005, Molecular Ecology, 14, 2815-2823; Zwahlen & Andow 2005,
Environmental Biosafty Research, 4, 113-117; Obrist et al. 2006, Ecological
Entomology, 31. 143-154). Die Exposition von Nichtzielorganismen höherer
Nahrungskettenglieder wie z.B. Prädatoren oder Parasitoiden mit dem Bt-Toxin
ist damit belegt.“ Und weiter: … „Diese neuen und zusätzlichen Informationen,
die Auswirkungen auf die Risikobewertung haben, bzw. diese Neubewertung der
vorliegenden Informationen auf Grundlage neuer oder zusätzlicher
wissenschaftlicher Erkenntnisse geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass
der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt.“
Folgen für ökologisch wirtschaftende Betriebe:
Für die ökologisch
wirtschaftenden Betriebe wird die Existenzgrundlage gefährdet, weil eine wilde
Auskreuzung genmanipulierten Erbgutes auch nach Ansicht des
Max-Planck-Instituts nicht verhindert werden kann und damit - trotz größter
Anstrengungen der Betroffenen - die Richtlinien für den ökologischen Landbau
nicht mehr eingehalten werden können.
Folgen für konventionelle Betriebe:
Aber auch für die
konventionell wirtschaftenden Landwirte entsteht durch den von interessierten
Konzernen geförderten Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ein massiver
Kostendruck, der sie über kurz oder lang trotz der bei den meisten Landwirten
vorhandenen Skepsis zur Verwendung von genmanipuliertem Saatgut drängen wird.
Stellt sich dann nach Jahren heraus, dass tatsächlich wilde Auskreuzungen
stattgefunden haben oder gar gesundheitlich negative Folgen durch die
Verwendung von genmanipulierten Pflanzen festgestellt werden mussten, kommen
auf diese Landwirte existenzbedrohende Schadenersatzforderungen zu. Bisher hat
sich noch keine Versicherung bereit erklärt, das Risiko Gentechnik in der
Landwirtschaft zu versichern.
Verbraucherschutz:
95
Prozent aller Konsumentinnen und Konsumenten verlangen eine klare Kennzeichnung
von Produkten, bei deren Herstellung Gentechnik mit im Spiel war. Diese
Einstellung ist seit 15 Jahren nahezu konstant geblieben und zieht sich quer
durch alle europäischen Länder.
Zwei wesentliche Argumente
für eine gentechnikfreie Zone seien hier nochmals genannt:
Mit freundlichen Grüßen
Jens Marco Scherf
Fraktion Bündnis 90 / DIE
GRÜNEN